Karosserie:

Zugelassen sind ausschließlich Plastik-Bausätze im Maßstab 1:24 für Sportprototypen der Gruppe C und der IMSA
Bei den IMSA-Bausätzen sind ausnahmslos nur Prototypen zulässig. Modellformen, die ihre Basis auf einem Serienauto hatten (AUDI 90, FORD MUSTANG, usw.) sind NICHT zugelassen. Die Auflistung vieler Bausätze kann >>hier<< eingesehen werden.
Die Bemaßung der Karosserien findet ihr >>HIER<< Wer eine nützliche „Toolbox“ zur Berechnung der Achshöhen, Wackel und Karo-Hub, oder Getriebeberechnung braucht, findet unter >>DIESEM LINK<< BERNIES Tabellenkalkulation im MS-Excel-Format.
  • Ausführung:
    1. Die Karosserien müssen äußerlich alle Teile aufweisen, die der Modellbausatz beinhaltet, bzw. die für die vollständige Silhouette des Fahrzeugs notwendig sind.  Ausnahmen sind weiter unten aufgeführt. Es sind ausschließlich die Bausatz-Scheiben zugelassen.
    2. Die Bausatz-Silhouette der Karosserie muss alle Teile des Chassis und der verbauten Komponenten abdecken.
    3. Bruchgefährdete Teile, wie die Halter für Spiegel und Take-up’s für den Heckspoiler dürfen aus flexiblen Material verbaut werden.
    4. Das Ausdremeln der Karosserie ist nicht gestattet. Es dürfen aber zum Zweck des Aufsetzens der Karosserie auf das Chassis etwaige seitliche Lufteinlässe gekürzt oder entfernt werden, jedoch ohne die eigentliche Form des Fahrzeug zu verändern. Das Zuspachteln von Lufteinlässen ist nicht erlaubt, es darf aber ein schwarzer Polystyrol-Streifen von innen angebracht werden, um die Karosserie „unsichtbar“ verkleben zu können.  Das Kürzen oder Begradigen der Seitenschweller zum Verbauen einer breiteren Grundplatte ist nicht erlaubt. 
  • Erlaubte Modifikationen:
  1. Bruchgefährdete Karosseriebereiche dürfen mit Polystyrolstreifen nur INNEN verstärkt werden. (unsichtbar)
  2. Diffusoren und Heckspoiler sind bei allen Modellen – falls vorhanden – Vorschrift, jedoch dürfen diese neben den Originalteilen aus dem Bausatz auch in Polystyrol, Lexan oder Gummi annähernd nachgebildet werden. Die Befestigung darf wahlweise auf der Grundplatte oder an der Karosserie erfolgen.
  3. Für eine bessere Passform der Lexan-Cockpits bzw. des Innenausbaus darf das angegossene Armaturenbrett von der Karosserie abgeschnitten werden, falls der Bausatz dieses Element so vorgibt.
  4. Der Bau von „CK-Varianten“ mit „abgeschnittenem“ Heck, wie beim Porsche 962 ist zulässig. Die beiden Finnen im Heckbereich und der Überstand der Kotflügel darf gekürzt werden.
  5. Für den Freigang des Achsritzels darf eine Getriebehutze angebracht werden. Das Achsritzel muss in jedem Fall von oben abgedeckt werden, sofern das Achsritzel aus der Karosserie herausragt.
  6. Beim Peugeot 905 darf der Frontspoiler weggelassen werden, wenn das Auto im Original so gefahren ist. Es muss dann aber eine vorbildgetreue Variante der Lackdesigns am Modell gewählt werden, die den Boliden ohne Frontspoiler in 1:1 wieder gibt.
  7. Um Langheckvarianten durch den großen Überhang am Heck eine Chance zu geben, darf  z.B. beim Porsche 956 die untere Abdeckung am Heck (im Bereich hinter den Rädern) für eine Gewichtsoptimierung ausgeschliffen oder weggelassen werden.
  • Lackierung:
Es sind nur originale Lackierungen startberechtigt. Phantasielackierungen und „Sticker-Bombs“ sind genauso wenig zugelassen, wie „Lazy-Designs“ mit nur drei Startnummern. (es sei denn, das Auto wurde so in 1:1 an den Start gebracht)
  1. „MEDIA-MARKT, RED BULL und ähnliche Designs aus der „Neuzeit“  sind nicht zulässig!
  2. Ausnahmen sind vorbildgetreue Lackierungen, die aber nicht modellspezifisch gefahren sind. Beispiel: ein Jaguar XJR-8 in Castrol-Design eines XJR-9 ist genauso startberechtigt, wie ein PORSCHE 962 im Design eines 1982er PORSCHE 956.
  3. Ebenfalls nicht erlaubt sind Marken-untypische Lackierungen, wie z.B. ein JXR im klassischen rot/gelb-Design des SHELL-Konzerns, wie sie nur beim Werks-PORSCHE zu finden waren.
  • Innenausbau:
Das Cockpit muss mit Fahrer in zeitgemäßem Outfit (bemalter Korpus und Kopf mit Helm) vorhanden sein. Ausreichend ist hier ein bemaltes Lexanelement mit einem sogenannten „Halbling“ und einem Resine- oder Plastikfahrerkopf. Lexanköpfe sind nicht gestattet.
Auch dreidimensionale Lexan-Fahrerfiguren mit „high detailed“ Innenausbau sind zulässig, jedoch muss auch hier der Fahrerkopf aus Resine oder Plastik bestehen.
  • Chassis:
  1. Es kommt ausschließlich das Einheitschassis PLAFIT SLP II Junior für 13D Motoren zum Einsatz.
  2. Carbon-Tuningteile sind nur im Bereich der Karosseriebefestigung erlaubt, um eine Wechselkarosserie zu ermöglichen.
  3. Es müssen 2mm Distanzhülsen für den Karo-Wackel verbaut sein, die Originalhülsen dürfen also getauscht werden.
    Bodenfreiheit: mindestens 1 mm vor, während und nach dem Rennen
  • Erlaubte Modifikationen am Chassis:
  1. Auffeilen der Löcher der Karosseriehalter für ev. besseren Freigang des Wackels
  2. Sollte der Alu-Vorderbau für schmalere Autos zu breit sein, dürfen die Aufnahmen angepasst und im Bereich der Vorderräder schmaler gefeilt werden. (Beim Toyota oder MAZDA passt sonst das Vorderrad nicht unter die Karo)
  3. Verringerung der Grundplattenbreite durch handwerkliche Eigenleistung oder den Zukauf einer von der Konstruktion identische Zubehörplatte. Grundplatten mit anderer Gewichtsverteilung (Durchbrüche) oder versetztem Motorausschnitt sind nicht erlaubt!
  4. Schrauben, Scheiben und Federn sind freigestellt
  5. Achsböcke und Unterlegeplättchen zum Einstellen der Bodenfreiheit
  6. Der Leitkielhalter darf gekürzt und in seinem Drehwinkel modifiziert werden
  7. Der Leitkiel darf zugeschnitten bzw. gekürzt und flacher geschnitten werden
  8. Das Chassis darf mit Zusatzgewichten an beliebiger Stelle getrimmt werden.
  • Motor:
    SRP SPEED 25 mit oder ohne Motorsiegel „SUPER CUP GRUPPE C“. Der Motor muss im Falle eines Verbaus ohne Motorsiegel die Gravur/Prägung zur Erkennung des Modells aufweisen. (neue Motoren weisen diese Kennzeichnung auf)
  • Getriebe:
    frei
  • Achsen:
    Durchgängig, keine Einzelradaufhängung und ausschließlich Stahl und Vollmaterial. Buchsen oder Kugellager sind frei wählbar.
  • Räder/Felgen/Reifen:
  1. Ausschließlich Moosgummi, vornehmlich SCALEAUTO ProComp 3.
  2. Da Felgeneinsätze zwingend vorgeschrieben sind, darf neben den Bausatzfelgen auch auf Resine- und Spritzplastik-Varianten zurückgegriffen werden. Hierbei ist auf ein zeitgemäßes und fahrzeugspeztifisches Design zu achten!
  3. HR: maximal 13mm breit, minimaler Durchmesser 25 mm
  4. VR: minimal 5mm breit, kleinster Durchmesser 22 mm
  • Gewichte:

Karosserie mind. 38 Gramm
Gesamtgewicht mind. 185 Gramm

  •  Durchführung:

Es werden fünf Rennen mit einem Streichergebnis ausgetragen, deren Platzierungen in einem Gesamtklassement ermittelt werden.

Die Punkteverteilung geschieht nach folgendem Schlüssel:
1. Platz 100 Punkte
2. Platz 93 Punkte
3. Platz 87 Punkte
4. Platz 82 Punkte
5. Platz 78 Punkte
6. Platz 75 Punkte
7. Platz 73. Punkte
…und weiter in Einerschritten abwärts.

Sollte das Ergebnis einen Punktegleichstand am Ende der Saison aufweisen, ist der Fahrer der Gewinner der Rennserie, der in Summe aller gewerteten  vier Läufe die meisten Runden gefahren hat.

  • Fahrzeit:

Die Spurzeit beträgt 6 Minuten.

  • Technische Abnahme:
  1. Alle Fahrzeuge können vor dem Start einer technischen Abnahme unterzogen werden. Insbesondere vor dem ersten Lauf zur Serie wird es eine intensivere technische Abnahme geben. Als Basis dient dieses Reglement.
  2. Die Fahrzeuge müssen sich auch während und direkt nach dem Rennen in technisch einwandfreien Zustand befinden. Die minimal zulässige Bodenfreiheit muss zu jeder Zeit mindestens 1mm betragen. Bei Verdacht auf Untermaß sind die technischen Kommissare jederzeit berechtigt, eine Kontrolle durchzuführen.
  3. Verlorene Spoiler und Cockpit-Scheiben müssen unmittelbar nach der Beendigung des Stints wieder angebracht werden. Sollte dieses nicht in einem angemessenen Zeitfenster geschehen können, muss der Spoiler mit Klebeband provisorisch auf das Dach geklebt werden.
  • Sanktionen
  1. Von den Kommissaren vor und während des Rennens festgestellte Verstöße können mit Rundenstrafen geahndet werden.
  2. Nach der Abnahme unterliegen alle Fahrzeuge der PARC FERMÉ Regelung und dürfen technisch weder verändert, noch gewartet werden.
  3. Erlaubt ist lediglich das Abziehen der Hinterräder mit dem am Raceway befindlichen Klebeband.
  • Sanktionskatalog
  1. Einsatz von Haftmittel auf den Rädern: 10 Runden Abzug
  2. Verletzung der Parc Fermé – Regel: 5 Runden Abzug
  3. Unterschreitung des Mindestbodenabstands: 5 Runden Abzug
  4. Verletzung der minimalen und maximalen Radbreiten: 5 Runden Abzug
  5. Fahren ohne Heckflügel: 10 Runden Abzug
  6. Fahren ohne Felgeneinsätze: 3 Runden Abzug
  7. Fahren ohne Cockpit-Scheiben: 10 Runden Abzug
  8. Unterschreiten der Mindestgewichte: 8 Runden Abzug
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