dsc_4914_800_01Moin zusammen.
es gibt ein Update zum Reglement 2010 für MINI Z.
Bei der DM in Ardorf wurde im Vorfeld heftigst über die Zulassung neuer Fahrwerke, wie z.B. das Mini Me von SLOTDEVIL diskutiert.
Unter Anderem sah der Veranstalter vorerst keinen Anlass, dieses Fahrwerk zuzulassen, da man es bei Erstellung des Regelwerks noch nicht kaufen konnte. Selbiges sollte auch den Schöler-Messingplatten zuteil kommen. Wenn man es genau nimmt, würden dann etliche Teile, wie GFK-Vorderwagen und H-Träger, die sagenumwobene +/- Federung und weitere Fahrwerke anderer Hersteller auch nicht erlaubt sein..völlig daneben, wie ich finde!
Im nachhinein wurde  dann aber doch revidiert, da der Protest über diese Regelauslegung groß und m.E. nach auch völlig berechtigt war. Denn es wurde das Reglement 2009 für diese DM ausgerufen, in dem es bekannter Weise noch keine Reglementierung auf das Baujahr eines Bauteils gibt.

Update Version 2.1 (fehlt eigentlich noch das „RC“ :o) )

Nun setzt die Änderung zum Regelwerk 2010 noch einen drauf mit dem schönen Satz: „Als Fahrwerk dürfen nur solche eingesetzt werden, die in Großserie Produziert werden, die zum Zeitpunkt der Erstellung des Regelwerkes im Freien Handel verfügbar waren. Neue Chassis ( Komplettchassis ) werden entweder im Laufe der Saison zugelassen oder in der darauf folgenden Saison erlaubt.“

Will heißen: Wir eiern rum, weil wir nicht wissen, ob es sonst richtig ist! (sorry, so verstehe ich das)

In Verbindung mit der 2010er Klausel:“ Es dürfen nur Original Grundplatten sowie Zubehörteile der jeweiligen Chassishersteller verwendet werden. Das heißt z.B. keine breiteren, längeren, dickeren Grundplatten usw. von diversen Zubehöranbietern.“

und weiter: 

„GFK und Carbonteile wie Karosseriehalter, H-Träger, Leitkielhalter und Federelement vom Chassishersteller werden empfohlen sind aber auch aus dem Angebot anderer Hersteller die im Handel frei erhältlich sind (z.B. Bleck Center, Umpfi®) zulässig, diese müssen aber denen der Chassishersteller in Art, Form sowie Materialstärke entsprechen. Es muss auf Anfrage der Rennleitung nachgewiesen werden das es sich um Serienteile handeln. Ausgeschlossen sind Eigenbauten.“

…blickt irgendwann keine Sau mehr durch, weil keiner genau weiß, was z.B. passiert, wenn man einen CFK-H-Träger von SLOTDEVIL am SCHÖLER-Fahrwerk verwendet, der eine andere Stärke und damit mehr oder weniger Wackel hat, als originale Bauteile. Genaugenommen ist das dann nämlich kein Zubehör mehr, dass die  Maße des Originalteils hat und ist somit erstmal nicht zugelassen, bis sich „entweder im Laufe der Saison, oder in der darauf folgenden Saison“ jemand findet, der es homologiert – völlig bekloppt.

Außerdem müsste ma sich versichern, dass Zubehör-, bzw. Chassisteile nicht NACH Erstellung des Reglements entwickelt worden sind, da sie u.U. nicht zugelassen werden könnten, oder erst in 2011 regelkonform sind.

Wer das Regelwerk im original nachlesen will:
>>HIER IST ES – Version 2.1<<

Was ändert sich am Ra-Do-Raceway?

NIX! Es wird wie gehabt nach Regelwerk 2009 gefahren. Damit sind ALLE Großserienteile von PLAFIT, SCHÖLER, SLOTDEVIL usw. zugelassen, egal, ob sie nur erst in 2010 in Serie gegangen sind, oder ob der Hersteller „eigentlich kein Hersteller ist“, weil er nicht selber an der Fräse steht, oder Teile in Großserie handgeklöppelt hat! :o) (auch diese Diskussion kam auf!)
Serie ist  für mich das, was jeder im normalen Handel beziehen kann, basta. Das man Teile nicht am Bauchladen des Slotkumpels als Großserie kauft, versteht sich von selbst.

Ich finde die Verkomplizierung des Regelwerks äußerst daneben und habe keine Lust, mich mit der Konformität eines Chassis lange aufzuhalten, wenn ich für die Abnahme zuständig bin/wäre.

Wenn die Intension die ist, dass es für alle „fair“ zugeht, warum wird nicht ein Einheits-Chassis vorgeschrieben, das jeder zu fahren hat?
Es soll doch einfach bleiben und mit dieser Regel hätten wohl die wenigsten Piloten Probleme und man spart sich 1000 Formulierungen mit „wenn, dann bis, aber und nur ab…!“
Ich vertrete zwar nicht unbedingt die Einführung eines Einheitschassis, jedoch würde ich diese Variante dem rumgeeiere allemal vorziehen, denn dieses ist einfach zu verstehen und es gäbe keine Diskussion, was, wie und welches Teil zulässig ist, oder wird!

Ich hoffe, das KNOBI es ähnlich sieht und wir uns somit auch etwaige Kontrollen sparen können, die man dann sonst machen müsste, wenn man nach Update 2.1 fährt.

Warum ich das schreibe?

Sicherlich ist es für den Ra-Do-Raceway nicht maßgebend, was „offizielle“ Reglemente vorschreiben. Da aber einige im September beim SRC mitfahren wollen, ist es wichtig zu wissen, dass ein Fahrzeug, dass regional regelkonform ist, u.U. Probleme bei der Zulassung beim „offiziellen“ MINI Z – Lauf haben kann. (nicht muss)
Das ist zwar ärgerlich, ich sehe aber in der Neuregelung keinen Sinn, sondern eher Probleme mit der Umsetzung und mache da nicht mit. =)

Reglementierende Grüße, die auch baujahrunabhängig immer ohne Einschränkung gültig sind. :o)

MAXX